Die Eckpunkte

Wissenwertes rund um das Kompetenzzentrum

Vorgaben der Landesregierung
Eckpunkte_Fassung_17-10-07.pdf
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Gemäß den Vorgaben des Eckpunktepapiers der Landesregierung erfüllt die Pestalozzischule folgende Voraussetzungen: 

 

Die Pestalozzischule arbeitet zum Zeitpunkt der Antragsstellung als Förderschule.....

  • im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen mit drei Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung
  • im Primar- und Sekundarbereich 
  • mit verschiedenen Bildungsabschlüssen in unterschiedlichen Bildungsgängen 
  • mit guter Rückschulungsquote 
  • auf der Grundlage einer engagierten Schulprogrammarbeit, deren Schwerpunkte in den letzten Jahren neben Unterrichtsentwicklung individuelle Förderung und Förderplanung, Beratung und Vernetzung waren
  • mit 10-jähriger Erfahrung als Verbundschule mit drei Förderschwerpunkten
  • in einem klar definierten Einzugs- bzw. Zuständigkeitsgebiet
  • in Kooperation mit den allgemein bildenden Schulen und den Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten im Einzugsgebiet
  • in Kooperation mit den Schulen im Primar- und Sekundarbereich mit langjähriger Praxis im Gemeinsamen Unterricht
  • mit hoher Inanspruchnahme von Beratungsangeboten durch die Schulen im Einzugsgebiet
  • mit der schon vor Antragsstellung mit Schulkonferenzbeschluss verbindlich erklärten Bereitschaft der überwiegenden Mehrheit aller Schulen im Einzugsgebiet zur Kooperation und zur gemeinsamen Konzeptentwicklung im Pilotprojekt
  • in Kooperation mit dem Studienseminar und den allgemeinen Schulen bei der dualen Ausbildung von SonderpädagogInnen in der Förderschule und in den allgemeinen Schulen
  • in Kooperation und Vernetzung mit vielen Einrichtungen der Jugendhilfe
  • in Kooperation und Vernetzung mit vielen Institutionen von der Frühförderung bis hin zur Förderung im Übergang Schule-Beruf sowie mit Institutionen des medizinisch-therapeutischen Bereichs
  • mit sächlicher, personeller, konzeptioneller und systemischer Unterstützung des Schulträgers in wichtigen Bereichen
  • mit Unterstützung der Schulaufsicht bei der Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Kreis durch Arbeitskreise zur Vernetzung von Förder- und GU-Schulen und durch kreisweite jährliche Beratungswochen
  • mit Unterstützung des Rheinisch-Bergischen Kreises im Hinblick auf ein insgesamt anzustrebendes kreisweites Konzept der sonderpädagogischen Förderung ab 2010
  • in einem ländlichen Einzugsbereich mit für ein Pilotprojekt interessanten Voraussetzungen im Hinblick auf Trägerschaft, Beteiligung von Kommunen und Kreis, unterschiedliche Haushaltslagen bzw. finanzielle Möglichkeiten etc.
  • intensiv an der Weiterentwicklung in den Aufgabenbereichen Diagnostik, Beratung, Vernetzung, Prävention und Unterricht